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Berufsordnung

Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber den Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer.

Empfehlungen für die ständige Anpassung und Modifizierung der Berufsordnung für die deutschen Ärzte erfolgen grundsätzlich und im Sinne einer möglichst für Deutschland einheitlichen Entwicklung zentral durch die Bundesärztekammer bzw. den Deutschen Ärztetag.

Um gravierende Unterschiede in den Berufsordnungen in den einzelnen Ländern zu vermeiden, wurde deshalb eine (Muster-)Berufsordnung geschaffen, nach der sich die verbindlichen Berufsordnungen der Ärztekammern in den Bundesländern richten.

Die Berufsordnung ist die für jeden Arzt rechtsverbindliche in Selbstverwaltungsautonomie durch die zuständige Landesärztekammer geschaffene Satzungsnorm zur Regelung der jeweiligen Berufspflichten. Die Berechtigung zum Beschluss einer Berufsordnung ergibt sich für die Kammer aus dem jeweiligen Kammergesetz des Bundeslandes.

Die Berufsordnungen enthalten u. a. zu folgenden Punkten Bestimmungen:
• Pflichten zur Berufsausübung
• Schweigepflicht
• Fortbildung
• Werbung
• Gemeinsame Praxisausübung
• Berufliches Verhalten

Die Ärztekammer hat für die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte Sorge zu tragen. Dazu gehört beispielsweise auch die Bearbeitung von Beschwerden über Ärzte und ggf. die Anrufung eines Berufsgerichtes, wenn berufsrechtliche Pflichtverletzungen vorliegen.

In der (Muster-)Berufsordnung sind die "sittlichen" Grundlagen des ärztlichen Berufes enthalten. Ihr vorangestellt ist das vom Weltärztebund 1948 in Genf formulierte "Gelöbnis" als moderne Fassung des hippokratischen Eides. Damit werden über die Traditionspflege hinaus Orientierungsdaten für Auslegungen in Zweifelsfällen angeboten.

www.bundesaerztekammer.de